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Transfer Pricing Risks: Risikomanagement für Verrechnungspreise

Die Schlussbesprechung mit dem Betriebsprüfer zu Verrechnungspreisen kann eine unangenehme Erfahrung sein. Große Unsicherheit und eine fehlende Verlässlichkeit der angewandten Bewertungsmethoden haben in der Vergangenheit viele Versicherer davon abgehalten, Transfer-Pricing-Risiken (TP-Risiken) abzudecken. Doch das hat sich in den letzten Jahren geändert. Einige haben bereits einfache TP-Risiken versichert, andere erschließen den Markt gerade für sich. Das schafft ein optimales Umfeld, eine geeignete Versicherungslösung für diese Steuerrisiken zu finden.

Die Entwicklung der Verrechnungspreisdokumentation in den letzten Jahren hat viele TP-Risiken versicherbar gemacht. Eine Steuerversicherung überträgt das Risiko einer zukünftigen Anpassung der Verrechnungspreise für Warenlieferungen und Dienstleistungen auf den Versicherer.

Der Versicherungsschutz kann sich zudem auf Steuervorauszahlungen und Verfahrenskosten erstrecken. Versicherbare TP-Risiken sind:

  • Zinssätze für Konzernfinanzierung und Gesellschafterdarlehen
  • Lizenzgebühren
  • Verlagerung von Intellectual Property (IP)
  • Vergütung für Routinefunktionen

Die Versicherungsprämie beträgt typischerweise zwischen 2 und 8 Prozent des Steuerrisikos. Je nach Komplexität kann eine Absicherungslösung innerhalb von zwei bis vier Wochen gefunden werden. Die Steuerversicherung kann sowohl historische als auch zukünftige Risiken erfassen.

Der Versicherungsmarkt hat für TP-Risiken zwei Ansätze entwickelt: einen Volldeckungs- und einen „Katastrophenszenario“- Ansatz.

Volldeckungsansatz

Hat eine marktübliche Benchmarking-Studie einen Verrechnungspreis (z. B. 100) ermittelt, übernimmt der Versicherer das Risiko, dass eine Steuerbehörde den ermittelten Preis nach oben oder unten (z. B. auf 105 bzw. 95) korrigiert und dadurch eine höhere Steuerbelastung entsteht. Nach unserer Erfahrung aus vergangenen Projekten halten wir diesen Ansatz für einfache TP-Risiken (etwa Zinsrisiken aus konzerninternen Finanzierungen bzw. Gesellschafterdarlehen) geeignet. Für komplexere TP-Risiken, für die es auf dem Markt keine solide Datenbasis gibt, ist eher der sogenannte „Katastrophenszenario“- Ansatz sinnvoll.

„Katastrophenszenario“-Ansatz

In diesem Fall steht der Versicherer nur für die Mehrsteuer ein, wenn die Korrektur der Verrechnungspreise einen bestimmten Rahmen überschreitet. Hat z. B. eine marktübliche Verrechnungspreisstudie einen Preis von 100 mit einer Spanne von 85 bis 115 ermittelt, deckt der Versicherer nur das Risiko einer Anpassung außerhalb der Spanne ab, d. h. über 115 bzw. unter 85. Absicherungen für das „Katastrophenszenario“ sind im Vergleich zum Volldeckungsansatz günstiger, weil das Risiko des Versicherers geringer ist.

Oft kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, eine Kombination der beiden Ansätze zu vereinbaren. Ein Beispiel ist die Deckung für Mehrsteuern, die aus der Anpassung des Verrechnungspreises über 100 (Volldeckungsansatz) und unter 85 („Katastrophenszenario“-Ansatz) resultiert.