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Rückenwind für die betriebliche Krankenversicherung

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV) erfreut sich steigender Zuwachsraten. Die Hintergründe dafür sind vielfältig. Firmen sind gut beraten, die sich durch die Neuerungen in der bKV ergebenden Chancen, zu nutzen.

Multi-ethnic business people smiling during a meeting in conference room. Team of professionals having meeting in boardroom.

Seit einigen Jahren erfreut sich die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV) steigender Zuwachsraten. Die Hintergründe hierzu sind vielschichtig: So verstärkt die bKV das positive Image des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber. Den Arbeitnehmern bietet sie, gerade in Zeiten der Pandemie, zusätzlichen Schutz und erfüllt das gestiegene Bedürfnis nach Sicherheit. Daneben lassen sich, mit einem überschaubaren Aufwand, zugunsten der Mitarbeitenden nicht unerhebliche monetären Vorteile realisieren. Flankiert wird dies aktuell durch die seit 01.01.2022 von 44,00 € auf 50,00 € gestiegene Sachbezugsgrenze, innerhalb derer die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge für die Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei sind.

Sollte die steuerfreie Umsetzung innerhalb des Sachbezugs bei den Unternehmen bereits durch andere Leistungen genutzt werden, ergeben sich bei Anwendung beispielsweise der Pauschalbesteuerung § 37 weitere vorteilhafte Besteuerungsmöglichkeiten.

Neben den klassischen Risikotarifen, wie zum Beispiel einer Zusatzversicherung für das Krankenhaus, haben die neuen sogenannten Budgettarife zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bei den Budgettarifen werden umfangreiche Leistungspakte angeboten, bei denen der/die Mitarbeitende nach individuellem Bedarf die vorhandenen Mittel beispielsweise für eine neue Brille, zahnärztliche Leistungen oder einfach nur zur Begleichung der Rezeptgebühren verwenden kann. Je nach gewähltem Beitrag können hier jährliche Budgets in einer Höhe zwischen 300,00 € und 1.500,00 € realisiert werden. Damit verbessern sich die Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge und gleichzeitig stehen den Mitarbeitenden zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung.

Der grundlegende Ansatz der Bereitstellung eines „Gesundheits-Etats“ für die Mitarbeitenden ist bei allen Versicherern gleich. Dennoch ergeben sich vielfältige Unterschiede in den angebotenen Leistungen und damit in der Umsetzbarkeit der Vorstellungen und Wünsche der Unternehmen.

Firmen sind gut beraten, die sich durch die Neuerungen in der bKV ergebenden Chancen, zu nutzen. Sie kennen die größten personalpolitischen Herausforderungen im eigenen Unternehmen am besten.