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Brexit bedeutet Unsicherheit

Steuerneutrale Umstrukturierungen, die im Zusammenhang mit dem Brexit erfolgen, können mit einer Steuerversicherungslösung abgesichert werden.

Das Vereinigte Königreich (UK) hat die Europäische Union (EU) im Januar 2020 formell verlassen. Aufgrund der vereinbarten Übergangsfrist gelten für die in UK ansässigen Unternehmen jedoch weiterhin allen EU-Vorschriften und sie profitieren bis Ende des Jahres von den vier Freiheiten (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) des europäischen Binnenmarktes.

Seit dem Brexit-Referendum 2016 waren die meisten betroffenen Unternehmen zuversichtlich, dass es gelingen würde, ein umfassendes Handelsabkommen zwischen UK und EU abzuschließen. Dieses Handelsabkommen sollte es beiden Seiten ermöglichen, wirtschaftliche Aktivitäten in UK und in der EU ohne größerer Einschränkungen fortzuführen. Ein solches Abkommen ist insbesondere für die Unternehmen essentiell, die unter gemeinsame EU-Regulierung fallen, wie z.B. Finanzdienstleister (Banken, Vermögensverwalter, Versicherungen), die pharmazeutische Industrie, Luftfahrtunternehmen oder Energieerzeuger. Trotz des anfänglichen Optimismus und der Hoffnung auf ein umfassendes Handelsabkommen haben viele Unternehmen Umstrukturierungsmaßnahmen ergriffen und europäische Aktivitäten aus dem UK in neu implementierte EU-Tochtergesellschaften verlagert. Die Reorganisation wurde als notwendig erachtet, um auf ein "No-Deal" Brexit vorbereiten zu sein, was unwahrscheinlich, aber möglich erschien. Einige Unternehmen entwickelten Brexit-Notfallpläne, hielten jedoch deren Umsetzung in der Hoffnung auf einen geregelten Brexit zurück.

Die durchgeführten oder geplanten Brexit-Restrukturierungsmaßnahmen wurden häufig als steuerneutrale Transaktionen ausgestaltet, die sich auf die europäische Fusionsrichtlinie und die jeweiligen nationalen Steuervorschriften stützen. Solche Maßnahmen beinhalteten oft die Einbringung der EU-Betriebsstätten einer UK-Gesellschaft in eine neu gegründete, regulierte EU-Gesellschaft oder eine grenzüberschreitende Verschmelzung eines UK-Unternehmens in ein EU-Unternehmen. Die Auslegung des internationalen und nationalen Steuerrechts für grenzüberschreitende Transaktionen birgt jedoch viele steuerliche Unsicherheiten. Um diesen Herr zu werden und die Steuerneutralität der Restrukturierungsmaßnahmen sicher zu stellen, beantragten einige Unternehmen bei den lokalen Steuerbehörden die Erteilung einer verbindlichen Auskunft. Die verbindlichen Auskünfte wurden jedoch nicht in allen Fällen erteilt, und einige der erteilten verbindlichen Auskünfte hatten einen begrenzten Geltungsbereich oder verloren im Laufe der Zeit ihre bindende Wirkung (z.B. bei Sachverhaltsabweichungen).  

In Anbetracht der jüngsten politischen Entwicklungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals scheint es nun wahrscheinlich, dass bis zum Ende der Übergangszeit Ende dieses Jahres kein Handelsabkommen in Kraft treten wird. Ein "No-Deal" Brexit wird zu einem realistischen Szenario. Um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, werden viele Unternehmen ihre Notfallpläne umsetzen und die rechtliche Struktur und/oder das Geschäftsmodell erheblich ändern müssen. Insbesondere werden die Finanzinstitute zusätzliche Substanz in ihre europäischen Tochtergesellschaften einbringen müssen und weitere Handelsaktivitäten, Vermögenswerte, Kapital und Mitarbeiter in die EU verlagern. Diese Verlagerung könnte erhebliche steuerliche Folgen haben und zu einer zusätzlichen Belastung durch die Ertragsteuer und nicht abzugsfähige Umsatzsteuer führen.

Eine verbindliche Auskunft bietet in vielen Fällen keine Lösung, da die Anträge oft aus formellen oder materiellen Gründen abgelehnt werden und bestimmte steuerliche Aspekte wie Verrechnungspreise und Bewertung faktisch nicht auskunftsfähig sind. Darüber hinaus gilt die bindende Wirkung der Auskünfte nicht, wenn die Umsetzung der Restrukturierung (wesentlich) von dem im Antrag dargestellten Sachverhalt abweicht oder wenn die verbindliche Auskunft nachträglich rechtswidrig erklärt wird.

Eine Steuerversicherung kann Sicherheit bzgl. der Steuerbelastung bei Restrukturierungen oder Änderungen des Geschäftsmodells im Zusammenhang mit dem Brexit schaffen. Insbesondere kann die Steuerversicherung Risiken aus folgenden Steuern abdecken:

  • Ertragssteuern
  • Umsatzsteuern
  • Transaktionssteuern
  • Verrechnungspreise und Bewertung
  • Exit-Besteuerung

Eine Steuerversicherung ermöglicht es den Versicherten, Steuerrisiken an einen Versicherer auszulagern und so das wirtschaftliche Risiko von Steuernachzahlungen zu vermeiden. Sie kann zukünftige und historische Steuerrisiken abdecken, nicht aber tatsächliche Risiken. Je nach Komplexität der Brexit-Restrukturierungsmaßnahmen und des Risikoprofils kann innerhalb von 2 bis 4 Wochen eine Versicherungslösung gefunden werden. Die Versicherungsprämie kann zwischen 2 und 7% des maximalen Steuerrisikos betragen.