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Europäischer Gerichtshof stellt Regeln für Gruppenversicherungs-programme klar

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. September 2022 hat die regulatorischen Anforderungen an Versicherungsnehmer, die Versicherungen im Rahmen von Gruppenversicherungsprogrammen an ihre Kunden vertreiben, geklärt und damit eine bestehende Grauzone der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) beseitigt.

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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. September 2022 hat die regulatorischen Anforderungen an Versicherungsnehmer, die Versicherungen im Rahmen von Gruppenversicherungsprogrammen an ihre Kunden vertreiben, geklärt und damit eine bestehende Grauzone der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) beseitigt.

In dem Urteil heißt es, dass ein „Versicherungsvermittler“ oder „Versicherungsvertreiber“ auch eine natürliche oder juristische Person sein kann, die an ihre Kunden die Mitgliedschaft in einer Gruppenversicherung auf freiwilliger Basis gegen Entgelt vertreibt, wenn diese Mitgliedschaft die Kunden zur Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen berechtigt.

Die zwei Kernaussagen des Urteils sind:

  1. Die natürliche oder juristische Person erhält eine Vergütung dafür, dass sie Zugang zu einer Gruppenversicherung bietet, die sie zuvor als Gruppenspitze bei einem Versicherer abgeschlossen hat.
  2. Dieses Urteil bezieht sich nur auf den freiwilligen Beitritt zu einer Versicherung, ein obligatorischer Beitritt wird von der Entscheidung des Gerichts nicht direkt thematisiert.

Was ist der Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem obligatorischen Beitritt zu einer Gruppenversicherung?

Der Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem obligatorischen Beitritt zu Gruppenversicherungen besteht darin, dass bei einem freiwilligen Beitritt der Kunde entscheiden kann, ob er Versicherungsschutz wünscht, wie z. B. Versicherungsschutz für Krankheit oder Unfall im Ausland . Dieser Versicherungsschutz kann das Angebot eines Händlers aufwerten und den Kunden, die sich hierfür entscheiden, eine zusätzliche Absicherung bieten.

Beispiele für obligatorische Gruppenversicherungen sind arbeitgeberbasierte Modelle, die bestimmte Kranken- oder Rentenleistungen abdecken und bei denen jeder Arbeitnehmer, der zur Zielgruppe der Gruppenversicherung gehört, automatisch Mitglied wird.

Was bedeutet das für Ihre Versicherungsprogramme?

Versicherungsnehmer als Gruppenspitze von Gruppenversicherungen sollten prüfen, ob ihr derzeitiges Versicherungsangebot möglicherweise dazu führen könnte, dass sie als Versicherungsvermittler zugelassen werden müssen. Dies gilt insbesondere für Deutschland als der EU-Mitgliedstaat, der den EuGH per Vorlagebeschluss ersuchte, sich mit dieser Thematik zu befassen; hier war bisher die vorherrschende Meinung, dass Versicherungsnehmer niemals Versicherungsvermittler sind. Da die Aufgabe des EuGH jedoch darin besteht, eine einheitliche Auslegung des europäischen Rechts in allen Mitgliedsstaaten zu gewährleisten und Vorabentscheidungen wie diese für alle Gerichte in der EU verbindlich sind, empfehlen wir unseren europäischen Affinity-Kunden, dies zum Anlass zu nehmen, gemeinsam mit Marsh zu überprüfen, wie ihr Affinity-Programm strukturiert ist und ob Verbesserungen möglich sind. Betroffene Kunden sollten auch mögliche rechtliche Konsequenzen mit ihrer Rechtsabteilung und/oder ihrem externen Rechtsbeistand besprechen.

Wenn Sie als Gruppenspitze Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung sind, die Sie Ihren Kunden gegen Entgelt anbieten, sollten Sie zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand Ihr derzeitiges rechtliches Risiko prüfen und überlegen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihr bislang gewähltes Versicherungsmodell mit der neuen Auslegung der IDD in Einklang zu bringen. Je nach Ihrer konkreten Situation können folgende Optionen in Betracht kommen:

  • Registrierung als Produktakzessorischer Vermittler
  • Registrierung als Vermittler mit umfassender Erlaubnis
  • Gestalten Sie Ihr Versicherungsprogramm um, z. B. so, dass Sie keine Vergütung für einen freiwilligen Versicherungsbeitritt Ihrer Kunden erhalten oder installieren Sie Versicherungsprogramme so, dass diese sie für Ihre Kunden obligatorisch sind.

Marsh kann Ihnen dabei helfen, Ihr Versicherungsprogramm nach Bedarf neu zu gestalten. Wir bringen Erfahrungen aus EU-Ländern wie Italien mit, wo die lokale Gesetzgebung bereits seit 2006 die nun vom EuGH bestätigten Grundsätze vorsieht.

Da immer mehr Verbraucher digitale Lösungen vorziehen, könnten Sie Ihr Angebot für Ihre Kunden durch die Einführung oder Verbesserung einer bestehenden digitalen Plattform verbessern.