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Warm anziehen bitte!

Seit einigen Jahren sehen sich börsennotierte deutsche Unternehmen zunehmend mit aktivistischen Investoren konfrontiert. Oft handelt es sich um Hedgefonds, die – vermeintliche – Missstände im Unternehmen erkennen und öffentlich machen. Daraus wird schließlich eine druckvolle Strategie entwickelt, die nicht nur auf die Steigerung des Unternehmenswertes für den Fall eines Unternehmensverkaufs, sondern manchmal auch direkt auf das Management zielt. Es entstehen daraus Haftungsszenarien für Manager, die möglicherweise durch die bestehende Directors- and Officers-Versicherung (D&O) unzureichend oder gar nicht abgedeckt werden. Finanzielle Haftungsrisiken sind eine mögliche Konsequenz, doch der Druck von Investoren hat auch bereits mehrfach zum Austausch von Vorständen geführt.

Schützt die D&O noch ausreichend?

Um sich vor den weitreichenden Folgen zu schützen, sollte die D&O-Versicherung frühzeitig auf den Prüfstand. Dabei gibt es allerdings zahlreiche Details zu beachten. Da die Versicherung für die Manager bei der Übernahme eines Unternehmens üblicherweise endet, sind die Nachmeldefristen ganz entscheidend. Bis zu welchem Zeitpunkt sind mögliche Schäden abgedeckt und wann nicht mehr? Wenn auch auf den ersten Blick das Risiko klar getrennt wird in eine Zeit vor dem Verkauf und danach, steckt der Teufel doch im Detail. Was geschieht etwa mit Pflichtverletzungen, die vor Ablauf der D&O-Versicherung begangen wurden? Bei börsennotierten Aktiengesellschaften gilt hierbei immerhin eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Empfehlenswert sind möglichst lange Nachmeldefristen. Innerhalb dieses Zeitraums sind dann auch Schäden und Versicherungsfälle abgedeckt, die auf Pflichtverletzungen beruhen, die bereits vor Ende des Vertrages begangen wurden.

Neben der allgemeinen gibt es aber auch eine persönliche Nachmeldefrist. Mit ihr wird sichergestellt, dass versicherte Personen auch dann geschützt sind, falls der Versicherungsfall erst nach ihrem Ausscheiden eintritt. Nachträgliche Änderungen des Versicherungsumfangs zum Nachteil des Managements sind dabei ausgeschlossen.

Bei der persönlichen Nachmeldefrist sollte eine unbegrenzte und prämienneutrale Laufzeit für ausgeschiedene Manager gelten. Diese hilft allerdings nur, wenn die Versicherungssumme für die Organmitglieder noch nicht ausgeschöpft ist. Deshalb sollte die Höhe der Versicherungssumme regelmäßig überprüft und eventuell angehoben werden. Der Versicherungsschutz lässt sich bei Bedarf auch auf bestimmte Personengruppen eingrenzen.

Viele Fallkonstellationen möglich

Wichtig ist: Versicherte Personen sollten bei vielen Fallkonstellationen schon frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftragen können. Das kann etwa die Bestellung eines Sonderprüfers oder Erstellung eines Prüfberichts sein. Wir achten bei den von uns entwickelten Versicherungsbedingungen beispielsweise besonders darauf, dass ein Anwalt auch dann beauftragt werden kann, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalls noch unwahrscheinlich ist. Versicherer könnten andernfalls die Kostenübernahme verweigern, weil nicht klar ist, ob aus der eigentlich gedeckten Fallkonstellation später ein Versicherungsfall eintreten könnte oder nicht.

Ein Extrapolster ist darüber hinaus eine separate D&O-Versicherung für ausgeschiedene Manager – mit einer zusätzlichen Versicherungssumme nur für diesen Personenkreis.

Selbst wenn der Manager noch im Unternehmen ist, sein Ausscheiden aber schon terminiert, läuft sie bis zu 15 Jahren parallel zur D&O-Unternehmensdeckung. Das scheidende Management kann sich so vom Vertragsschicksal der D&O-Versicherung abkoppeln und zusätzlich den heute vereinbarten Bedingungsumfang sichern.

Da aktivistische Aktionäre immer öfter eingreifen, müssen sich die Chefs vieler Unternehmen warm anziehen. Ein ausreichender Versicherungsschutz kann dabei existenziell sein.