Skip to main content

Artikel

CRD VI und BRUBEG: Persönliche Haftungsrisiken nehmen innerhalb von Banken deutlich zu

CRD VI und BRUBEG erhöhen Haftungsrisiken für Bankentscheider. Eine passgenaue D&O-Versicherung schützt vor finanziellen Folgen und Kosten.

Mit CRD VI und dem BRUBEG werden die Organisations- und Verantwortungsstrukturen in Banken weiter verdichtet. Die Neuregelungen konkretisieren nicht nur die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, sondern verschärfen zugleich die persönliche Exponierung von Geschäftsleitern sowie Inhabern von Schlüsselfunktionen.

Die Adressaten dieser Entwicklung sind neben Geschäftsleitern insbesondere Schlüsselfunktionsträger in den Bereichen Risikomanagement, Finanzen, Compliance und Interne Revision. Diese Personen sind nach der arbeitsrechtlichen Betrachtung regelmäßig keine Organmitglieder, werden aufsichtsrechtlich jedoch zunehmend mit organähnlich konkretisierten Pflichten belegt. Daraus resultiert eine haftungsrechtlich relevante Spannungslage zwischen der organähnlichen Haftung einerseits und der arbeitsrechtlichen Haftungsprivilegierung andererseits.

Die persönliche Exponierung erstreckt sich dabei über verschiedene Haftungskanäle:

  • Aufsichtsrechtlich drohen insbesondere personenbezogene Maßnahmen wie periodische Zwangsgelder, Eignungsmaßnahmen und temporäre Funktionsverbote. 
  • Zivilrechtlich kommen Regressansprüche der Bank wegen behaupteter Pflichtverletzungen in Betracht, etwa im Zusammenhang mit Organisations-, Überwachungs- oder Legalitätspflichten. 
  • Strafrechtliche Risiken können sich insbesondere dann verschärfen, wenn aufsichtsrechtliche Anordnungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt oder behoben werden.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die D&O-Versicherung erheblich an Bedeutung. Die wesentlichen Merkmale der D&O-Versicherung sind die:

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Befriedigung berechtigter Ansprüche

Sie schützt das Privatvermögen versicherter Personen, wenn diese wegen behaupteter oder tatsächlicher Pflichtverletzungen aus ihrer beruflichen Tätigkeit im Innen- oder Außenverhältnis auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Zu den wesentlichen Leistungen zählen sowohl die Übernahme von Schadensersatzleistungen als auch die Übernahme von Abwehrkosten, etwa für Rechtsanwälte, Gerichte, Gutachter oder forensische Untersuchungen sowie die Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Gerade in regulatorisch geprägten Sachverhalten ist diese frühzeitige Unterstützung entscheidend, um die Handlungsfähigkeit der betroffenen Personen zu sichern und eine strukturierte Verteidigung zu ermöglichen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang die Behandlung periodischer Zwangsgelder. Diese sind nach derzeitiger Rechtslage als solche nicht versicherbar. Daraus darf jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass der Versicherungsschutz im aufsichtsrechtlichen Frühstadium entbehrlich wäre. Im Gegenteil: Gerade, weil das Zwangsgeld selbst typischerweise nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sein kann, ist es entscheidend, dass die Police die kostenmäßige Begleitung vorgelagerter aufsichtsrechtlicher Maßnahmen ermöglicht. Die Belastung entsteht nämlich häufig nicht erst durch eine abschließende Sanktion bzw. die Verhängung des Zwangsgelds, sondern bereits durch die Kostenintensität und Komplexität der Verfahren.

Für Banken ist dabei wichtig, die D&O-Deckung auch auf die neuen Anforderungen aus CRD VI und BRUBEG auszurichten. Dazu gehört insbesondere, Schlüsselfunktionsträger ausdrücklich in den Kreis der versicherten Personen einzubeziehen. Ebenso sollte geprüft werden, ob aufsichtsrechtliche, strafrechtliche und sonstige behördliche Verfahren vom Versicherungsschutz umfasst sind. Darüber hinaus empfiehlt sich eine sorgfältige Analyse der Reichweite und Qualität des Versicherungsschutzes — insbesondere mit Blick auf die Höhe der Deckungssumme, Regelungen zur Anwaltswahl, mögliche Sublimits sowie etwaige Deckungsausschlüsse.

Fazit

CRD VI und BRUBEG verschärfen nicht nur die regulatorischen Anforderungen an Banken, sondern erhöhen auch die persönliche Exponierung von deren Entscheidungsträgern und Schlüsselfunktionsträgern. Eine passgenaue D&O-Versicherung hilft, finanzielle Risiken wirksam zu begrenzen, Verteidigungskosten frühzeitig abzusichern und Verantwortliche in einer zunehmend komplexen Regulierungslandschaft zu schützen.

Ihr Kontakt

Aryan Chaprehari

Aryan Chaprehari

Fachexperte, FINPRO

  • Germany

Weiterführende Informationen