Dr. Philipp Giessen
Leiter FINPRO & PEMA
Unabhängig von der Größe, dem Umfang ihrer Tätigkeit und der fachlichen Ausrichtung, bewegen sich Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in einem zunehmend anspruchsvollen regulatorischen und wirtschaftlichen Umfeld. Die Tätigkeit rechts- und wirtschaftsberatender Berufe ist mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden. Fehler in der Beratung, Fristversäumnisse, Datenschutzverletzungen, Cybervorfälle oder Compliance-Verstöße können erhebliche Haftungsfolgen sowie Reputationsschäden nach sich ziehen.
Gerade vor dem Hintergrund steigender berufsrechtlicher Anforderungen – etwa nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Steuerberatungsgesetz (StBerG), der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), den Berufspflichten der Kammern sowie datenschutz- und geldwäscherechtlicher Vorgaben – gewinnt ein professionelles Risiko- und Versicherungsmanagement zunehmend an Bedeutung.
Unser Team besteht aus Fachleuten mit umfassender Erfahrung im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe. Wir verfügen über tiefgehende Expertise bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Berufsausübungsgesellschaften. Unabhängig davon, wie groß oder klein Ihre Kanzlei ist, können wir bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen im Risiko- und Versicherungsmanagement helfen. Wir bieten hohe Servicestandards, identifizieren die spezifischen Risiken Ihrer Kanzlei und helfen Ihnen dabei, diese auf flexible und bedarfsgerechte Weise zu mindern.
Zu den typischen Risikofeldern rechts- und wirtschaftsberatender Berufe zählen:
Zu unseren wichtigsten Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Unternehmensrisiken gehören:
Wir diskutieren die Risiken und passenden Versicherungslösungen zum Schutz Ihrer Kanzlei, einschließlich der wichtigsten Ziele und gewünschten Ergebnisse. Wir besprechen die Auswahlkriterien der Versicherer für Ihre Risikoplatzierung.
Durch die globale Marktkenntnis sowie den Zugriff auf branchenspezifische Schadendaten und Marktinformationen verfolgen wir einen daten- und risikobasierten Ansatz bei der Strukturierung und Verhandlung von Versicherungslösungen. Dies ermöglicht eine fundierte Einschätzung von Haftungsschwerpunkten, Schadenentwicklungen und marktüblichen Versicherungsbedingungen im Bereich rechts- und wirtschaftsberatender Berufe.
Wir verhandeln mit einer Vielzahl von Versicherern, die unter anderem Haftpflichtversicherungen für rechts- und wirtschaftsberatender Berufe anbieten, um sicherzustellen, dass wir in einer starken Position sind, um Ihre Ziele zu erreichen.
Unser engagiertes Team unterstützt Sie bei den täglichen Anforderungen an Ihr Risikomanagement und bietet Ihnen das ganze Jahr über einen umfassenden Betreuungsservice. So begleiten wir auch die fortlaufenden Veränderungen der Risikosituation, regulatorische Entwicklungen sowie Anpassungen des Versicherungsschutzes.
Unser Claims Advocacy Team besteht aus qualifizierten Voll-Juristen und technischen Schadenexperten, die Sie bei der Schadenstrategie und dem individuellen Schadenmanagement beraten und unterstützen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen, die aus Fehlern Ihrer Arbeit resultieren, wie etwa eine fehlerhafte rechtliche Beratung, eine verpasste Frist oder Urheberrechtsverletzungen, die zu einem Schaden für den Mandanten führen können.
Die Verpflichtung zum Abschluss und zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung besteht in Deutschland für zahlreiche verkammerte rechts- und wirtschaftsberatende Berufe. Ziel der Pflichtversicherung ist der Schutz der Mandanten vor Vermögensschäden aus beruflichen Pflichtverletzungen sowie die Sicherstellung einer geordneten Berufsausübung.
Hierzu zählen insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Patentanwälte, Notare sowie Berufsausübungsgesellschaften dieser Berufe.
Rechtsanwälte
Rechtsanwälte sind gemäß § 51 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme zu unterhalten. Der Nachweis eines bestehenden Versicherungsschutzes ist Zulassungsvoraussetzung.
Seit der BRAO-Reform zum 01.08.2022 gilt darüber hinaus eine eigenständige Versicherungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften gemäß §§ 59n ff. BRAO. Die erforderliche Mindestversicherungssumme richtet sich nach der Rechtsform der Gesellschaft, der Zahl der Berufsträger sowie dem Umfang der Haftungsbeschränkung.
Steuerberater
Für Steuerberater ergibt sich die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung insbesondere aus § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie den ergänzenden Regelungen der Durchführungsverordnungen und Berufsordnungen. Auch hier ist der Versicherungsschutz Voraussetzung für die Bestellung beziehungsweise Anerkennung der Berufsausübungsgesellschaft.
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterliegen ebenfalls einer gesetzlichen Versicherungspflicht, insbesondere nach § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO). Die Anforderungen an Mindestversicherungssummen und Versicherungsumfang ergeben sich ergänzend aus den berufsrechtlichen Vorgaben der Wirtschaftsprüferkammer sowie einschlägigen Verordnungen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen stellen lediglich den berufsrechtlichen Mindeststandard dar. Ob diese im Einzelfall ausreichend sind, hängt maßgeblich von der konkreten Tätigkeit und Risikostruktur ab.
Bei der Ermittlung einer angemessenen Deckungssumme sollten insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden: Art und Umfang der Beratungstätigkeit, Mandantenstruktur, internationale Tätigkeiten, Transaktions- und Projektgrößen, mögliche Haftungsszenarien, regulatorische Anforderungen, Anzahl der Berufsträger sowie die gesellschaftsrechtliche Struktur.
Gerade bei wirtschaftsberatenden oder transaktionsbezogenen Tätigkeiten können potenzielle Vermögensschäden schnell erhebliche Größenordnungen erreichen. Die gesetzliche Mindestdeckung ist daher häufig nicht ausreichend.
Darüber hinaus sollten zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden, beispielsweise Wachstum der Kanzlei oder Gesellschaft, Eintritt neuer Partner, Ausweitung der Dienstleistungsbereiche oder die Übernahme größerer Mandate.
Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes ist daher dringend zu empfehlen.
Die praktische Ausgestaltung einer Berufshaftpflichtversicherung ist komplex. Fehler bei Antragstellung, Vertragsgestaltung oder Schadenmeldung können erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Versicherungspolicen enthalten regelmäßig Risikoausschlüsse, Sublimits oder besondere Voraussetzungen für den Versicherungsschutz. Kritisch zu prüfen sind insbesondere Tätigkeitsausschlüsse, internationale Risiken, wissentliche Pflichtverletzungen, Treuhand- und Anderkonten sowie Tätigkeiten außerhalb des klassischen Berufsbildes.
Ein fehlender oder fehlerhafter Versicherungsschutz kann erhebliche berufsrechtliche, zivilrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben. Hierzu zählen insbesondere: persönliche Haftung der Berufsträger, Verlust der Haftungsbeschränkung, berufsrechtliche Maßnahmen, Zulassungsprobleme, Reputationsschäden sowie existenzgefährdende Eigenhaftung.
Da die Rechtslage im Detail komplex ist und sich fortlaufend weiterentwickelt, empfiehlt sich eine regelmäßige rechtliche und versicherungstechnische Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes.
Leiter FINPRO & PEMA