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Wie sich die neue Richtlinie der EU zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung (CSRD) auf Ihr Unternehmen auswirken wird

Die CSRD wird eingeführt, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen EU-weit zu standardisieren - vergleichbar mit der Finanzberichterstattung.

the European Union’s new Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) top banner

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue Richtlinie, welche die derzeitige Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ersetzt.

Die CSRD wird eingeführt, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, vergleichbar der Finanzberichterstattung, EU-weit zu standardisieren. Die neue Richtlinie, die auf nationaler Ebene in der gesamten EU umgesetzt werden soll, wird ein breiteres Spektrum von Unternehmen abdecken als die Rechtsvorschriften, die sie ersetzt. Gegenwärtig erfasst die NFRD etwas mehr als 11 500 Unternehmen, während die neue Gesetzgebung voraussichtlich fast 50 000 Firmen in der gesamten EU abdecken wird.

Die Richtlinie wird für Unternehmen gelten, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeitende
  • Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
  • Umsatz von über 40 Millionen Euro.

Darüber hinaus wird die CSRD für Unternehmen gelten, die an einem geregelten Markt in der EU notiert sind und mehr als 10 Mitarbeitende oder einen Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro haben.

Die neue Richtlinie wird schrittweise eingeführt:

  • 1. Januar 2024: Für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen.
  • 1. Januar 2025: Für große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen.
  • 1. Januar 2026: Für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und Captive Versicherer.

Während eines Übergangszeitraums bis 2028 besteht für KMUs die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung.

Unternehmen, insbesondere diejenigen, die derzeit nicht unter die NFRD fallen, sollten jetzt mit den Vorbereitungen beginnen - vor allem im Hinblick auf die Erhebung nicht-finanzieller Informationen und Daten. Die Berichterstattung muss in verbindlich vorgegebener Struktur erfolgen, um die Konsistenz und Vergleichbarkeit in allen Ländern zu gewährleisten, und sie unterliegt einer externen Prüfung. Wie bei der NFRD handelt es sich dabei um eine "eingeschränkte" Prüfung, die nicht das gleiche Maß an Prüfungsintensität erfordert wie die Berichterstattung von Finanzdaten. Es ist jedoch noch offen, ob ein vergleichbares Maß an Prüfung, das für die Finanzberichterstattung erforderlich ist, verlangt werden könnte, sobald die endgültige Fassung der Richtlinie auf EU-Ebene vereinbart ist.

Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften kann zu Geldbußen von mehr als 100.000 € führen. Jedes Land wird die Höhe der Geldbußen selbst festlegen. Wenn Sie ein multinationales Unternehmen sind, das in der gesamten EU tätig ist, könnten Sie in jedem Land mit gesonderten Geldbußen belegt werden, was eine erhebliche Strafzahlung für die Nichteinhaltung der Vorschriften nach sich ziehen würde.

Warum wird der NFRD durch den CSRD ersetzt?

Der Umfang der Berichterstattung und der zu berichtenden Informationen wird erweitert. Die NFRD war nicht weitreichend genug, um die von der EU angestrebte Breitenwirkung zu erzielen und ihr Ziel in Bezug auf Klimawandel und Taxonomie zu erreichen.

Nach der aktuellen NFRD, auch bekannt als Richtlinie 2014/95/EU, sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, börsennotierte Unternehmen, Banken und Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über den Ansatz des Unternehmens zu veröffentlichen im Hinblick auf:

  • Schutz der Umwelt
  • Menschenrechte
  • Korruptionsbekämpfung und Bestechung
  • Soziale Verantwortung und Behandlung der Mitarbeiter
  • Diversität in ihrem Vorstand.

Die neue Richtlinie verfolgt einen stärker standardisierten Ansatz. Bei den umweltbezogenen Aspekten deckt die CSRD die sechs Umweltziele ab, die in der EU-Taxonomie vorgesehen sind:

  1. Eindämmung des Klimawandels
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung
  6. Der Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Die CSRD wird die Offenlegung von Informationen in Bezug auf die EU-Taxonomie, die Chancengleichheit, die Grundfreiheiten, die Rolle der Leitungsorgane, auch in Bezug auf Nachhaltigkeit, politische Zugehörigkeit und Lobbying, Transparenz in Geschäftsbeziehungen, interne Kontrollen und Risikomanagement vorschreiben. Alle Informationen sind nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Nachhaltigkeitsrisiko für das Unternehmen und Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt) zu behandeln und zu berichten und sollten nach ihrer relativen Bedeutung für die Stakeholder geordnet werden - einschließlich vorausschauender Informationen, künftiger Ziele und Fortschritte des Unternehmens. All dies wird in den Lagebericht aufgenommen, der im XHTML-Format gemäß der europäischen Verordnung über das einheitliche elektronische Format vorgelegt werden muss. 

Wir sind kein Unternehmen, das wesentliche Auswirkung auf die Umwelt hat: Warum sollten wir uns um die CSRD kümmern?

Die CSRD-Verordnungen befassen sich nicht nur mit Aspekten des Klimawandels und der Umweltverschmutzung. Diese sind nur ein Element der neuen Vorschriften. Auch die NFRD konzentriert sich auf zusätzliche soziale Aspekte, darunter Bestechung und Korruption, Vielfalt, Menschenrechte und die Behandlung von Mitarbeitenden.

Die Art und Weise, wie die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, wird einen großen Einfluss auf die Unternehmen haben, die über ihre Aktivitäten in diesen Bereichen berichten müssen. Die Ergänzung der Berichterstattung um die Bereiche Humankapital sowie soziales und intellektuelles Kapital sowie die Auswahl relevanter Themen für die Stakeholder wird für die Unternehmen Herausforderungen bei der Bewerkstelligung mit sich bringen.

Wie kann ich mich auf die CSRD vorbereiten?

Das Beste, was ein Unternehmen tun kann, um sich auf diese veränderten Anforderungen vorzubereiten, ist, sich an einen erfahrenen Berater zu wenden, der in der gesamten EU tätig ist, sein internationales Netzwerk nutzt und es mit fundierten nationalen Kenntnissen kombiniert, um jedem Unternehmen die spezifischen Kenntnisse zu vermitteln, die für dieses relevant sind.

Um die Methodik aller für die Berichterstattung erforderlichen Aspekte zu verstehen, bedarf es eines Teams von Fachleuten, die fachübergreifend zusammenarbeiten und die die Interdependenzen und ihre Wirkung auf die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens genau verstehen. 

Marsh hat ein detailliertes ESG Rating Tool entwickelt, das Unternehmen ein besseres Verständnis ihrer Risiken und Chancen ermöglicht. Die Selbstbewertung kann eine erste Analyse der aktuellen Positionierung des Unternehmens sein, um die wichtigsten Bereiche zu ermitteln, auf denen der Fokus bei der Vorbereitung auf die Offenlegungsanforderungen der CSRD liegen sollte.

Wenn Sie diese Anforderungen kennen, können Sie die Resilienz Ihres Unternehmens stärken. Wenden Sie sich an Ihre Berater, um weitere Unterstützung bei der Sicherung der Zukunft Ihres Unternehmens zu erhalten.