Marco Quast
Leiter Branchenteam Film, Entertainment & Contingency
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Germany
Die COVID-19-Pandemie hat die Art und Weise verändert, wie Menschen Unterhaltung und Veranstaltungen konsumieren – Konzerte, Kinos, Theater und Festivals sind abgesagt bzw. geschlossen, während Streaming-Dienste boomen. Selbst wenn die Produktion wieder aufgenommen wird und Unterhaltung wieder ohne Kontakteinschränkungen angeboten werden darf, entscheiden die Verbraucher darüber, ob sie das Angebot live oder zu Hause genießen möchten. Die Medien- und Unterhaltungsunternehmen sind nun dabei, neue Wege zu finden, um Kunden standortunabhängig an sich zu binden und wieder Rekordumsätze einzufahren.
Der zunehmende Druck, Inhalte regelmäßig auf globaler und lokaler Basis bereitzustellen, zieht ggf. massive Risiken nach sich. Ganz gleich, ob Unfälle am Set, Künstlerausfälle oder plötzliche natürliche oder menschenverursachte Katastrophen, unvorhergesehene und unerwünschte Ereignisse wie die COVID-19-Pandemie können das Geschäftsergebnis von Unternehmen beeinträchtigen, wenn sie nicht in umfassenden Krisenplänen berücksichtigt werden.
Aus diesem Grund entschieden sich die Unterhaltungsexperten von Marsh für eine Zusammenarbeit mit Eigentümern, Organisatoren und Interessengruppen der weltweit führenden Eventveranstalter, Produktionsunternehmen und Medienorganisationen. Von unseren Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit diesen Kunden bei der Entwicklung von Versicherungs- und Risikominderungsplänen für die Unterhaltungsbranche kann auch Ihre Unternehmen profitieren und einen erforderlichen finanziellen Schutz und Widerstandsfähigkeit gegenüber unzähligen unerwarteten Ereignissen genießen.
Die Einzelheiten der Unterhaltungsversicherung hängen von der Organisation ab, die versichert wird, sowie von den Geschäftsbedingungen der Versicherer. Dennoch liegt der Schwerpunkt der meisten Pakete auf den Bereichen Sach-, Unfall-, Arbeitsunfallversicherung und Haftpflichtversicherung, die die beteiligten Personen, das Eigentum und die Veranstaltungsstätten abdecken.
Eine weitere häufige Komponente der Unterhaltungsversicherung ist die Reiseversicherung, da Schauspieler, Musiker und andere Künstler um die ganze Welt fliegen müssen, um ihren jeweiligen Tätigkeiten nachzugehen. Andere Versicherungsleistungen bei bestimmten produktions- oder veranstaltungsspezifischen Risiken können von Fall zu Fall als Zusatz zu einer Police hinzugefügt werden.
Eine Versicherung für Unterhalter ist für Künstler und Darsteller und nicht für Organisationen gedacht, die an der Produktion/Veranstaltung Beteiligte beschäftigen oder diese vertraglich beauftragen. Sie kann entweder Einzelpersonen (z. B. Schauspieler, Tänzer, Comedians) oder Gruppen (z. B. Bands, Theatergruppen) abdecken. Selbst Show-Tiere können mit einer Versicherung für Unterhalter abgedeckt werden.
Diese Art der Abdeckung kann viele Formen annehmen. Zu den Sach- und Unfallversicherungen für Unterhalter gehören Arbeitsunfallversicherung, Kfz-Versicherung, Bauhaftpflichtversicherung und Umbrella-/Excess-Haftpflichtschutz. Es können auch Finanzhaftpflichtsegmente (für treuhänderische, Medien-, Cyber-, Kriminal- und Erpressungs- und Kidnapping-Haftung) sowie eine spezielle Unfall- und Krankenversicherung oder Versicherungsschutz in internationalen Gerichtsbarkeiten zur Verfügung stehen.
Leiter Branchenteam Film, Entertainment & Contingency
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