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Beratende / Verkammerte Berufe

Wir bieten Versicherungslösungen im Rahmen von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für eine Vielzahl von verkammerten Berufen an, die auf die jeweiligen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben abgestimmt sind.

Einige Berufsgruppen sind durch gesetzliche Vorgaben verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Wir bewerten gemeinsam mit unseren Kunden den bestehenden Versicherungsschutz, die sich aus den Tätigkeitsfeldern ergebenden Risiken auch über den „Tellerrand der Pflichtversicherung hinaus“ und lassen bei individuellen Lösungen unsere weitreichenden, auch internationalen, Erfahrungen einfließen. Hinzu kommt eine Bedarfsanalyse im Hinblick auf den angemessenen und wirtschaftlich sinnvollen Einkauf der Versicherungssumme – ein Thema, das nicht nur wegen der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. BRAO-Reform, FISG) von entscheidender Bedeutung ist.

Unsere Experten entwerfen maßgeschneiderte Versicherungsprogramme, die den lokalen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung gerecht werden. Dabei unterstützen wir Sie, die mit Ihrem Beruf verbundenen Risiken mittels innovativer und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versicherungslösungen abzusichern.

Dadurch bieten wir sowohl Ihnen zu allen allgemeinen Themen rund um das Risiko- und Versicherungsmanagement (im Bereich der für Kanzleien relevanten „Financial Lines“-Sparten) eine optimale Betreuung.

Wir sind somit in der Lage, Wissen zu bündeln, neue, für den Markt relevante Netzwerke zu erschließen und Produktinnovationen schneller und besser marktfähig zu gestalten.

FAQ

Unsere Versicherungslösungen richten sich u. a. an:

  • Rechtsanwälte und Patentanwälte,
  • Notare,
  • Steuerberater und,
  • Wirtschaftsprüfer.

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die speziell auf Ihre Risiken und jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Befriedigung berechtigter Ansprüche als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Der Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.

Marsh kann Ihnen eine unverbindliche Bewertung Ihres derzeitigen Versicherungsschutzes anbieten. Unsere Branchenexperten besitzen langjährige Erfahrung in der Bewertung möglicher Risiken für Kanzleien sowie in der Weiterentwicklung von an Kundenbedürfnisse angepassten Risikomanagementplänen. Mit diesem Wissen sind wir in der Lage, Sie sowohl bei allgemeinen als auch speziellen Anfragen in professioneller Weise zu unterstützen.